Deutschland ist mit seinen Bundesländern föderalistisch organisiert. Dieses System ist historisch gewachsen und bringt den Bundesländern viele Einflussmöglichkeiten. So haben die Bundesländer unter anderem die Bildungshoheit.  Leider kommt es dadurch auch zu unterschiedlichen Qualitätsniveaus. Um dem entgegenzuwirken und allen Kindern eine gute Versorgung zuteilwerden zu lassen, wurde 2018 das Gute Kita-Gesetz verabschiedet. Wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sind Kitas und die Kindertagespflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich der Bund verstärkt annimmt.

Mehr Bundesmittel für eine bundesweite Qualitätssteigerung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes begann eine vierjährige Investitionsphase des Bundes, die bis 2022 5,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und die Entlastung der Eltern bis zur Gebührenfreiheit aufgebracht haben wird.

Gemeinsam mit den Bundesländern wurde beschlossen, dass die Bundesmittel für einen Instrumentenkasten aus zehn verschiedenen Handlungsfeldern zur Weiterentwicklung der Qualität zur Verfügung gestellt werden. Daraus können die Länder auswählen, denn sie wissen am besten, wo die Entwicklungsbedarfe vor Ort liegen. Die Handlungsfelder lauten wie folgt:

  1. Bedarfsgerechtes Angebot: z.B. Erweiterung der Öffnungszeiten
  2. Guter Betreuungsschlüssel: mehr Fachkräfte in den Kitas, die sich individueller mit weniger Kinder beschäftigen können
  3. Qualifizierte Fachkräfte: z.B. Optimierung der Ausbildung, bessere Unterstützung durch Fachberatung
  4. Starke Kitaleitung: z.B. mehr Zeit für wichtige Leitungsaufgaben
  5. Kindgerechte Räume: z.B. angemessene Innen- und Außenflächen, bildungsförderliche Raumgestaltung und Ausstattung
  6. Gesundes Aufwachsen: z.B. gesunde und ausgewogene Ernährung, Förderung der Bewegung, Gesundheitsbildung
  7. Sprachliche Bildung: z.B. Verankerung der sprachlichen Bildung in den Kitaalltag
  8. Starke Kindertagespflege: z.B. Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, Sicherstellung verlässlicher Vertretungsregelungen
  9. Netzwerke für mehr Qualität: z.B. Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Kitateams, mit dem Träger, dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sicherstellung von Qualitätsentwicklung und Monitoring
  10. Vielfältige pädagogische Arbeit: z.B. stärkere Beteiligung und Schutz von Kindern, inklusive pädagogische Angebote

Für die Umsetzung wurden individuelle Verträge mit den Bundesländern geschlossen, aus denen die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen hervorgehen. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu verfolgen und der Qualitätsverbesserung nachzuhalten, wurde ein Monitoringprogramm entwickelt.

Eltern finanziell entlasten

Außerdem wurde die Beitragsfreiheit für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erweitert. Neben Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II, XII und AsylbLG haben nun auch erstmalig Bezieher:innen von Wohngeld und Kinderzuschlag Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Das betrifft bundesweit 1,2 Millionen Kinder. Zudem wurde eine Beratungspflicht über die Beitragspflicht verankert. Des Weiteren wurde eine bundesweite soziale Staffelung der Elternbeiträge festgeschrieben. Kriterien hierfür sind unter anderem das elterliche Einkommen, die Anzahl der Kinder und die Betreuungszeit.

Größere Qualität gestützt durch größere Quantität

Ergänzt wird das Gute Kita-Gesetz von der Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieher:innen und das Bundesinvestitionsprogramm zum Ausbau der Betreuungskapazitäten. So wird die Qualität auch durch mehr Plätz und mehr Fachkräfte gesteigert.

Mehr Qualität, weniger Gebühren

Mit den verschiedenen Maßnahmen und den zehn Handlungsfeldern wird die Qualität der Kinderbetreuung gezielt verbessert. Dabei wird auf eine bundesweite Durchsetzung geachtet, sodass alle Kinder in Deutschland von der Qualitätssteigerung profitieren können. Außerdem werden die Eltern bundesweit entlastet durch eine Verringerung der Gebühren oder gar durch eine Gebührenfreiheit. So haben alle Kinder die Möglichkeit eine Kita zu besuchen, wodurch ihnen unabhängig von ihrem familiären Hintergrund die gleichen Bildungs- und Teilhabechancen zuteilwerden. Damit alle Kinder frei und unbeschwert ins Leben starten.