In den vergangenen Wochen sind wir beim Brexit auf der Stelle getreten. Die Abgeordneten des britischen Unterhauses haben den lange ausgehandelten Austrittsplan zwischen der Europäischen Union und Großbritannien abgelehnt. Ich habe bereits das Ergebnis der Volksabstimmung über einen Verbleib in der EU immer sehr bedauert. Schon der Wahlkampf um die Volksabstimmung wurde mit vielen Lügen, Halbwahrheiten und nicht erfüllbaren Versprechungen geführt. Heute zeigt sich, dass es nicht so einfach ist, den verschiedenen Wünschen nachzukommen. Es herrschen große Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bürgern, aber auch unter den Parlamentariern, wie genau der Austritt aussehen soll. Mit der EU hat sich die britische Regierung auf einen Austrittsplan verständigt, der vorsieht, dass Großbritannien in einer Übergangsphase von zwei Jahren den übrigen Mitgliedstaaten fast gleichgestellt wird. Über das zukünftige Verhältnis muss aber noch verhandelt werden. Einige in Großbritannien wünschen sich aber einen schnelleren Ausstieg oder eine weniger enge Bindung an die EU. Deswegen fehlt der britischen Regierung noch eine Mehrheit für Ihren Ausstiegsplan.

Der Austritt

Trotzdem bleibt das Austrittssdatum am 29. März 2019 bestehen. Wenn wir einen ungeregelten Austritt Großbritanniens verhindern wollen, muss Theresa May jetzt einen Plan vorlegen, der für beide Seiten Gewissheit schafft. Viele hatten gehofft, dass eine Abstimmungsniederlage den Parlamentariern die wirtschaftlichen Folgen eines ungeregelten Austritts vor Augen führt. Diese Erwartung hat sich nicht bestätigt, hatten doch die Aktienmärkte eine Abstimmungsniederlage schon eingepreist.

Austritt ohne Vertrag

Aktuell hat sich die Ausgangslage im britischen Parlament deswegen noch nicht verändert: Es gibt weiterhin keine Mehrheit für irgendeine Position: Weder für das Austrittsabkommen noch für eine Verschiebung des Austrittsabkommens. Ich befürchte, dass wir in einen ungeregelten Austritt Großbritanniens taumeln, wenn es nicht zu einer erneuten Abstimmung kommt. Dann würden zwischen Großbritannien und der EU erstmal nur die Regeln der Welthandelsorganisation gelten. Das bedeutet auch, dass wieder Zölle erhoben werden müssten.

Was macht der Bundestag?

Um die schlimmsten Folgen für die Menschen abzufedern erarbeiten wir im Deutschen Bundestag zurzeit noch Gesetze für diesen Fall. Vorgesehen ist, dass beispielsweise deutsche BAföG -Empfänger in Großbritannien vorerst weiterhin ihr BAföG beziehen können, um ihr Studium abzuschließen. Zudem sollen Personen, die in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung oder der sozialen Pflegeversicherung versichert waren, nicht allein auf Grund des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren.

Wie geht es weiter mit dem Brexit?

Ich hoffe weiterhin, dass die britische Regierung am Ende eine Mehrheit im Parlament für das Austrittsabkommen organisieren kann. Ich muss inzwischen aber erkennen, dass man in diesem Prozess nichts vorhersagen kann. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns auch darauf vorbereiten, dass Großbritannien Ende März ohne Vertrag die EU verlässt. Das würde aber auf beiden Seiten großen politischen und wirtschaftlichen Schaden bedeuten.