Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt, auch bei der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als jemand, der nie gearbeitet hat.

Die SPD hat deshalb jahrelang für die Einführung der Grundrente gekämpft. Nach langem Ringen mit der Union haben wir uns durchgesetzt: Im Juli hat der Bundestag die Grundrente mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen. Am 1. Januar 2021 tritt sie in Kraft.

Warum brauchen wir die Grundrente?

Viele Menschen arbeiten jahrzehntelang hart und erhalten im Alter dennoch eine Rente, die nicht zum Leben reicht. Der Grund sind zu niedrige Löhne während des Erwerbslebens, die sich in einem sehr geringen Rentenanspruch niederschlagen.

In diesem Fall ist es zwar möglich, die Grundsicherung im Alter zu beantragen. Damit werden langjährig Erwerbstätige aber nicht besser gestellt, als wenn sie nie gearbeitet hätten. Denn die Grundsicherung deckt das Existenzminimum, ohne die Lebensleistung der Menschen zu berücksichtigen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist das zu wenig – denn Leistung soll sich auch bei der Rente lohnen.

Deshalb hat die SPD in der Koalition die Grundrente durchgesetzt. Langjährig Erwerbstätige, die wenig verdient haben, erhalten einen deutlichen Rentenzuschuss. Die Lebensleistung der Menschen wird damit explizit anerkannt. Die Grundrente ist außerdem ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Altersarmut.

Wer bekommt die Grundrente?

Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber nur wenig verdient hat. Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege zählen mit.

Insgesamt werden 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren, davon ein großer Anteil Frauen. Die Grundrente gibt es nicht nur für künftige, sondern auch schon für heutige Rentnerinnen und Rentner.

Muss man bedürftig sein, um die Grundrente zu erhalten?

Nein. Die Grundrente wird durch eigene Leistung erworben. Sie hat nichts mit Bedürftigkeit zu tun, sondern ist das gute Recht derjenigen, die die Voraussetzungen erfüllen.

In den Verhandlungen hat die Union das immer wieder infrage gestellt. Sie hat die Grundrente lange wie eine Sozialleistung angesehen, die nur unter Bedingungen gewährt wird. Das war mit der SPD nicht zu machen. Denn es geht um einen Rentenanspruch aus eigener Arbeit. Damit haben wir uns durchgesetzt.

Um die Grundrente so gezielt wie möglich zu gestalten, wird lediglich eine unbürokratische Einkommensprüfung durchgeführt. Das erfolgt bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzamt. Einkommen bis zu 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Paare) werden nicht auf die Grundrente angerechnet.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Nein. Wer sich die Grundrente erarbeitet hat, muss nichts weiter unternehmen, um sie zu erhalten. Denn die Grundrente wird als Zuschlag zur Rente automatisch ausgezahlt. Die Prüfung des Anspruchs und die Ermittlung der Höhe übernimmt die Rentenversicherung. Die genaue Höhe können die Berechtigten dem Rentenbescheid entnehmen.

Das war der SPD wichtig: Denn lange Anträge sollen die Menschen nicht davon abhalten, zu ihrem Recht zu kommen. Deshalb ist die Grundrente so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich ausgestaltet.

Ab wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Die Grundrente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die erarbeiteten Ansprüche sollen dann möglichst zügig ausbezahlt werden. Da 26 Millionen Bestandsrenten geprüft werden müssen, kann die Berechnung und Auszahlung nur gestaffelt erfolgen – voraussichtlich bis Ende 2022. Bei Rentenneuanträgen wird die Grundrente voraussichtlich ab August 2021 ausgezahlt.

Wichtig ist: Die Ansprüche werden rückwirkend zum 01.01.2021 gelten. Wer seine Grundrente nicht sofort erhält, dem wird sie in voller Höhe nachgezahlt.

Wie berechnet sich die Grundrente?

Im Kern gilt: Die Höhe der Grundrente richtet sich nach den Rentenbeiträgen während des Arbeitslebens. Sie baut darauf auf, was Rentnerinnen und Rentner während ihres Erwerbslebens geleistet haben.

Konkret berechnet sich die Höhe der Grundrente über die sogenannten Entgeltpunkte. Sie werden während des Berufslebens gesammelt und sind schon jetzt wichtiger Bestandteil unseres Rentensystems. Bei der Berechnung der Grundrente werden die gesammelten Entgeltpunkte durch eine gesetzlich festgelegte Formel erhöht, wodurch sich eine Erhöhung der Rente ergibt.

Interessierte können die genaue Formel auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Die Grundrente dient der Anerkennung der Lebensleistung und geht alle etwas an. Sie wird deshalb über einen Steuerzuschuss an die Rentenversicherung finanziert. Damit wird sichergestellt, dass die Grundrente nicht zu einer Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge führt.

Wo finde ich weitere Informationen zur Grundrente?

Politische Hintergründe, Fragen und Antworten:

https://www.spd.de/aktuelles/grundrente/

Die genaue Berechnungsformel, Informationen zur Anrechnung anderer Leistungen:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Grundrente/grundrente.html

Die Debatte im Bundestag und die Positionen der einzelnen Fraktionen:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-grundrente-703572