Mit der Corona-Krise standen viele Unternehmen plötzlich vor der zeitweisen Schließung und einer ungewissen Zukunft. Mit dem Frühjahr 2020 und dem ersten Lockdown mussten viele Arbeitnehmer*innen zu Hause bleiben. Ein Teil konnte zeitweise aus dem Home-Office, also von zu Hause aus, arbeiten. Aber gerade jene Beschäftigte aus der Gastronomie oder dem Veranstaltungsgewerbe hatten aufgrund der Schließung von Hotels, Restaurants und Veranstaltungsräumen keine Arbeit.

Damit diese Situation nicht zur Schließung vieler eigentlich erfolgreicher Unternehmen führte und massenhafter Entlassungen hat der Arbeitsminister Hubertus Heil die Kurzarbeit für die Betriebe ermöglicht. Das heißt, dass sie sich bei der örtlichen Arbeitsagentur melden können und dort anzeigen, dass sie in einem bestimmten Zeitraum geringere Beschäftigungsmöglichkeiten für alle oder einen Teil der Beschäftigten haben.

Während der Kurzarbeit übernimmt der Staat die Zahlung der Gehälter für die gemeldeten Kurzarbeiter*innen. Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent des vorheriegen Nettoeinkommens, für Eltern 67 Prozent. Aufgrund der erheblichen Dauer der Pandemie hat die SPD-Fraktion im Bundestag zudem eine Aufstockung des Kuezarbeitergeldes bis Ende 2021 durchgesetzt. Dabei wird das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent aufgestockt, wenn der Verdienstausfall mindestens 50 Prozent beträgt. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html

Auch in Gelsenkirchen wirkt das Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeit hat auch in Gelsenkirchen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert. Im April 2020 war der Höhepunkt der Kurzarbeit erreicht. Rund 15.910 Arbeitsplätze konnten in dem Monat durch Kurzarbeit gesichert werden. Ein Blick auf die Seite der Unternehmen zeigt, dass im Februar neun Betriebe konjunkturelle Kurzarbeit hatten; im April stieg diese Zahl auf 1.298 Unternehmen an. Das zeigt auch, dass die Politik die richtigen Bedingungen geschaffen hat, damit die Unternehmen auf dieses Instrument zurückgreifen konnten.

Die Arbeitsagentur Gelsenkirchen hat alle Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema auch auf ihren Seiten zusammengestellt. Sie finden diese unter https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer .

Wie geht es weiter?

Die Kurzarbeit soll Unternehmen helfen durch Krisen zu kommen. Das bedeutet dann auch, dass die Kurzarbeit wieder zurückgefahren werden muss, wenn die Krise überstanden ist. Das passiert ganz automatisch, weil die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurück an den Arbeitsplatz holen. Auch mit dem Abklingen der Corona-Krise im Sommer 2021 ist die Kurzarbeit massiv gesunken. Immer weniger Betriebe melden Bedarf an der Maßnahme an. Im Idealfall wird die Kurzarbeit mit dem Ende der Pandemie nicht mehr benötigt. Sollte die Pandemie aber nochmals aufflammen wäre es sicher sinnvoll auch weiterhin die Kurzarbeit für Unternehmen zu ermöglichen.