Der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Markus Töns (SPD) hat die geplante BAföG-Reform begrüßt, die in dieser Woche erstmals im Deutschen Bundestag beraten wird.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent und der Förderhöchstbetrag wächst auf 931 Euro. Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit einher erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit auch einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 gelten beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres.

Töns zum Ziel der Reform: „Wir öffnen das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge so stark ausweiten wie seit Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen. Klar ist aber auch: mit dieser Reform machen wir das BAföG jetzt erst einmal wieder flott; doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es mit einer weiteren grundsätzlich erneuern.“


Im nächsten Schritt soll dann der Kreditanteil gesenkt, ein Fachrichtungswechsel ermöglicht, die Förderhöchstdauer angepasst und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden eingeführt
werden.