Das neue Jahr fängt gut an: Zum 1. Januar 2019 treten gleich vier Gesetze aus dem Bereich Arbeit und Soziales in Kraft, die den Sozialstaat stärker machen und spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Arbeitslose bringen.

Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit ermöglicht Beschäftigten, ihre Zeit selbstbestimmter einzuteilen: Ab dem 1. Januar haben Viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung befristet in Teilzeit zu gehen – und zwar zwischen einem und fünf Jahren. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.

Qualifizierungschancengesetz

Außerdem erhalten Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, neue Möglichkeiten zur Qualifizierung. Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Beschäftigte erhalten dadurch die Möglichkeit einer umfassenden Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. Denn im digitalen Wandel soll jeder den Anschluss an die neusten Entwicklungen behalten können.

Arbeitslosenversicherung

Zudem haben wir im Bundestag beschlossen, dass ab dem 1.1.2019 die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte sinken und entlasten so die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sozialer Arbeitsmarkt

Es hat viele Jahre gebraucht und ist letztlich auch durch die Unterstützung von vielen in Gelsenkirchen endlich gelungen: Der soziale Arbeitsmarkt. Ab dem 1. Januar bietet das Gesetz Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro wird Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende erhalten die Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse bis zur Höhe des Tariflohns, damit lohnt sich der soziale Arbeitsmarkt auch für strukturschwachen Regionen. Ab 2019 können Jobcenter erstmals auch den Passiv-Aktiv-Tausch nutzen, durch den pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. Das ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die SPD niemals möglich gewesen wäre.

2019 warten noch weitere Initiativen

Die beschlossenen Entlastungen und neuen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt sind erst der Anfang. Wir werden 2019 weitere Initiativen aus dem Koalitionsvertrag umsetzten. Dazu zählen u.a. Investitionen in den Kitaausbau von rund 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Zusätzlich werden Familien durch ein höheres Kindergeld ab 1.7.2019 entlastet.

Für mich ist es wichtig, dass die Menschen verstehen, dass eine sozial gerechte und familienfreundliche Arbeitswelt nicht mit einem Gesetz geschaffen werden kann. Es ist notwendig, viele kleine Regelungen zu treffen, die es dann den Menschen ermöglichen, ihre Vorstellungen von Familie und Beruf übereinzubringen. Mit den Initiativen aus dem Jahr 2019 sind wir dieser Vorstellung ein ganzes Stück näher gekommen.