Seit dem 1. Januar 2021 kann die EU Zahlungen an Mitgliedstaaten
aussetzen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen.
Ungarn und Polen hatten unmittelbar Klagen vor dem Europäischen
Gerichtshof eingereicht, um die Rechtmäßigkeit des Konditionalitästsmechanismus
in Frage zu stellen. Dieser urteilte heute, dass
die Achtung der gemeinsamen Werte eine Voraussetzung für den
Genuss aller Rechte eines Mitgliedstaats sei und somit die Union
auch in der Lage sein müsse, diese Werte zu verteidigen.
“Das Urteil ist eine klare Ansage an alle in Europa, die eher autoritär
als demokratisch regieren wollen. Die europäischen Werte und die
Demokratie sind unsere größten Garanten für ein friedliches Miteinander
in Europa. Sie sind nicht verhandelbar. Wer diese untergräbt,
indem – wie zuletzt in Ungarn und Polen – der Rechtsstaat ausgehebelt
wird, muss Konsequenzen erfahren. Das Zurückhalten von finanziellen
Mitteln, wie es der Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht, ist
dabei ein wichtiges Instrument.“
„Mit dem Rechtsstaatsmechanismus sind wir auf einem guten Weg,
unseren europäischen Werten auch nach innen mehr Geltung zu verschaffen“.