Kinder können nichts für die Umstände, in denen sie aufwachsen. In Gelsenkirchen sind 40% der Kinder von Armut betroffen. Es zeichnet eine solidarische Gesellschaft aus, dass auch diese Kinder nicht vergessen und ihnen die gleichen fairen Chancen wie anderen Kindern geboten werden.

Armut ist häufig verdeckt

Viele Kinder mussten in verdeckter Armut aufwachsen. Das heißt, dass ihre Eltern vielleicht Grundsicherung erhielten oder die Eltern nicht von der steuerlichen Familienförderung profitieren konnten. Gerade, wenn sich das Einkommen der Eltern ein wenig verbesserte, fielen plötzlich Zusatzleistungen weg. Die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag schmälerte die Bildungschancen der Kinder, denn zur Schule gehört mehr als der Unterricht. Kinder brauchen Schulranzen, Stifte, Hefte und vieles mehr. Und auch in der Freizeit oder beim Sport soll kein Kind aufgrund finanzieller Einschränkungen ausgeschlossen werden. Die Kindheit soll eine Zeit der Unbeschwertheit und der Freude sein, doch viel zu oft müssen die Kinder die Sorgen ihrer Eltern mittragen.

Das Existenzminimum sichern

Mit der Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes 2019 konnten viele Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. Der Kinderzuschlag wurde für Familien, deren Einkommen knapp unterhalb der SGB II-Grenze liegt und ein Mindesteinkommen von 900 Euro (Alleinerziehende 600 Euro) erzielen geöffnet. Im Juli 2019 wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für jedes Kind von zuvor 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Seit Anfang dieses Jahrs wird der Höchstbetrag entsprechend dem festgestellten Existenzminimum fortlaufend angepasst. Somit gibt es keine harte Abbruchkante mehr, sondern einen fließenden Übergang. Dadurch werden insbesondere Eltern belohnt, die zusätzliche Einnahmen erzielen. Steigt das Familieneinkommen, wird der Kinderzuschlag schrittweise kleiner bis es die Familie aus eigenen Kräften und nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Das Gesetz soll es auch den Eltern ermöglichen, berufliche Chancen besser  wahrzunehmen. Seit dem 1.1.2020 wird das Einkommen der Eltern zu einem geringeren Teil angerechnet, der Zugang für Familien aus dem SGB II-Bereich wurde erleichtert und die obere Einkommensgrenze aufgehoben.

Außerdem wurde das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag nun für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, selbst wenn ihr Einkommen sich verändert. Auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten, gibt es dank des neuen Gesetzes den Kinderzuschlag. Der Zuschlag beträgt dann pro Kind und Monat bei Kindern bis 5 Jahren 150 Euro, bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren 202 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 272 Euro.

Auch besondere Bedarfe der Familien müssen gedeckt sein

Neben den regelmäßigen Ausgaben müssen Familien immer wieder auch besondere Bedarfe decken. Beispielsweise am Schuljahresbeginn, wenn neue Hefte, Bücher und anderes für die Schule beschafft werden muss. Deswegen haben wir auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringen Einkommen aufgestockt:

  • persönlicher Schulbedarf: 150 Euro im Schuljahr
  • soziale und kulturelle Aktivitäten: 15 Euro monatlich
  • Kostenerstattung für Ausflüge mit Schule und KiTa
  • kostenloses Bus- und Bahnticket
  • kostenloses Mittagessen
  • kostenlose Lernförderung auch ohne Versetzungsgefährdung

Dank des Starke-Familien-Gesetzes wird das Existenzminimum der Kinder gesichert und die Familien entlastet. Kinder müssen unbeschwert aufwachsen können. Egal welchen familiären Hintergrund sie haben, es müssen ihnen die gleichen fairen Chancen zuteilwerden.

Ein wichtiger Erfolg in der Regierung

Das Starke-Familien-Gesetz ist ein großer Erfolg im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und ein wichtiger Schritt hin zu einer sozialgerechteren Gesellschaft. Mit diesem Gesetz unterstützen wir Kinder nicht nur beim Aufwachsen, sondern zeigen den betroffenen Familien, dass sie uns nicht egal sind. Jeder ist ein Teil unserer Gesellschaft, ein niedriges Einkommen darf deshalb bei Grundbedürfnissen wie der Lehre keine Einschränkung bedeuten. Es ist in unser aller Interesse, das unsere Kinder die bestmöglichen Voraussetzungen zum Lernen haben. Deshalb setzen wir Sozialdemokraten uns schon lange insbesondere für die Kinder aus einkommensschwächeren Familien ein. Hier können wir noch viel erreichen. Wir Sozialdemokraten werden uns daher auch zukünftig mit oberster Priorität für eine allgemeine Chancengleichheit einsetzen.

Den Antrag für den Kinderzuschlag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der KiZ-Lotse der Familienkasse prüft, ob ein Anspruch in Betracht kommt: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse