Was ist das Corona-Virus?

Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 ist ein Virus, das zuerst in China entdeckt wurde. Es löst die Krankheit COVID-19 aus, die zu schweren Atemproblemen führen kann. Alle Altersgruppen können sich infizieren und erkranken. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Ältere (60+) und Menschen mit Vorerkrankungen. Aber auch bei anderen Menschen kann die Krankheit einen schweren Verlauf nehmen.

Die Ausbreitung des Virus erfolgt vor allem über die Tröpfcheninfektion, die vorrangig über die Schleimhäute von Mund und Nase, aber auch durch den Kontakt über die Hände erfolgen kann. Deshalb schützen Abstandhalten und regelmäßiges Händewaschen vor einer Ansteckung.

Einen Steckbrief zum Virus und der Krankheit stellt das Robert-Koch-Institut bereit.

Wie kann ich mich und andere vor dem Virus schützen?

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören:

  • Regelmäßiges und richtiges Händewaschen: Mindestens 20 Sekunden mit Wasser und Seife, vor allem nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.
  • Husten- und Niesetikette: In die Armbeuge husten oder niesen.
  • Abstand halten: Mindestens 1,5 Meter, besser zwei Meter Abstand zu anderen Personen im öffentlichen Raum. Öffentliche Ansammlungen sollten gemieden werden, außerdem sollte auf Händeschütteln und Umarmungen verzichtet werden.
  • So viel wie möglich zuhause bleiben: Wenn möglich in Absprache mit dem Arbeitgeber von zuhause aus arbeiten.

Diese Maßnahmen verhindern eine sprunghafte Ausbreitung des Virus und retten Leben. Ausführliche Verhaltensregeln stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier bereit.

Was tue ich, wenn ich glaube, selbst mit dem Corona-Virus infiziert zu sein?

Wer vermutet, selbst infiziert zu sein, sollte telefonisch seinen Hausarzt kontaktieren oder sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden (116 117).

Personen in Gelsenkirchen können sich bei Verdacht auf eine Corona-Infektion auch an die Hotline der Stadt wenden: 0209 169-5000. Die Hotline ist bis auf weiteres montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr sowie samstags und sonntags von 12 bis 14 Uhr geschaltet.

Auf ein persönliches Erscheinen in der Arztpraxis sollte unbedingt verzichtet werden.

Welche Regeln gelten für mich im öffentlichen Raum?

Der Bund und die Länder haben gemeinsam Kontaktbeschränkungen für ganz Deutschland beschlossen, die vorerst bis zum 5. Juni gelten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sowie mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Weiterhin sind in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern und eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen einzuhalten.

Klar ist: Die Leitlinien von Bund und Ländern schränken die persönliche Freiheit jedes Einzelnen ein. Zugleich verfolgen sie ein wichtiges Ziel: Die Anzahl der Neuinfektionen soll gesenkt, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems vermieden werden. Es geht also um den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Bürgerinnen und Bürgern.

Solche Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und nur in einem klaren gesetzlichen Rahmen zulässig. Dieser wird vom Bundestag mitbestimmt. Das macht unsere Demokratie auch in Krisenzeiten aus.

Wie sollen Arbeitsplätze in der Krise gerettet werden?

Die Corona-Krise geht mit einer weitgehenden Stilllegung der Wirtschaft einher.

Der Deutsche Bundestag hat einen Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte aufgespannt, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern.

Ein zentrales Element ist der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld. Dieses kann bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett. Dass der Staat einen Teil des Einkommens der Beschäftigten sichert und die Sozialabgaben übernimmt, ermöglicht es Unternehmen, Beschäftigte auch in der Krise zu halten.

Für Unternehmen, die Kurzarbeitergeld anmelden oder sich informieren möchten, bietet die Arbeitsagentur auf ihren Seiten Informationen: arbeitsagentur.de/kurzarbeit. Sie erreichen die Bundesagentur für Arbeit auch über die kostenlose Arbeitgeber-Hotline: 0800 4555520.

In Gelsenkirchen hilft das Kompetenznetzwerk Wirtschaftshilfe Corona Unternehmen, die durch das Corona-Virus in eine Notlage geraten sind – vom kleinen Start-Up bis hin zum großen Mittelständler. Unternehmen können sich unter der E-Mail-Adresse corona-hilfe@gelsenkirchen.de an das Kompetenznetzwerk wenden.

Die Bundesagentur für Arbeit in Gelsenkirchen bietet außerdem eine Arbeitnehmer-Hotline: Unter 0209 164 222 können sich Arbeitnehmer über mögliche Folgen für das eigene Beschäftigungsverhältnis, aber auch über ihre Rechte informieren.

Was kann ich tun, wenn ich wegen Corona meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann?

Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden. Um Mieter zu schützen, hat der Bundestag zeitlich begrenzte Änderungen im Mietrecht beschlossen: Wer aufgrund der Corona-Krise seine Miete nicht zahlen kann, dem darf zwischen dem 1.4.2020 und dem 30.6.2020 nicht gekündigt werden.

Mieter sollten auch prüfen, ob sie die Möglichkeit haben, Wohngeld zu beantragen, um ihre laufenden Kosten zu decken. Infos dazu sind hier zu finden: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/939-wohngeld

Eine ähnliche Regelung gilt für Zahlungsverzug bei Telefon-, Gas-, Wasser- und Internetverträgen. Verbraucher haben die Möglichkeit, die Zahlungsverpflichtung vorübergehend auszusetzen, wenn sie sich in einer Notlage befinden. Die Versorgung darf in diesem Fall nicht gesperrt oder gekündigt werden. Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum 30.6.2020.

Auch für andere Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, gibt es gesetzlich die Möglichkeit, Zahlungen um drei Monate zu stunden, wenn man infolge der Pandemie nicht zahlen kann. Soweit für die Zeit nach dem 30. Juni 2020 keine einvernehmliche Lösung zwischen Darlehensgeber und dem Verbraucher gefunden werden kann, sind die Zahlungen wiederaufzunehmen. Damit aber in einer Übergangszeit die laufenden und die gestundeten Raten nicht doppelt bezahlt werden müssen, wird der Vertrag insgesamt um drei Monate verlängert. Der Darlehensnehmer bzw. die Darlehensnehmerin soll also auch nach Ablauf der Stundung monatlich nur eine reguläre Rate abzahlen müssen. Eine Kündigung des Darlehens wird insoweit ausgeschlossen.

Was kann ich tun, wenn ich mein Einkommen in der Corona-Krise verliere?

Möglichst kein Arbeitsplatz soll durch die Corona-Krise verloren gehen. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Bundestag ein umfassendes Paket zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen.

Wer in der Corona-Krise dennoch sein Einkommen verliert, soll nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deshalb hat der Bundestag den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Fragen zur Grundsicherung beantwortet die Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Anfragen können auch telefonisch an das Jobcenter Gelsenkirchen gerichtet werden. Die Servicenummern sind: 0209-605090 und 0209-60509-123.

Was kann ich tun, wenn mein Einkommen in der Corona-Krise nicht mehr für die Familie reicht?

Berufstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Kinderzuschlag erhalten. Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag nun zu einem „Notfall-KiZ“ erweitert. Er soll Familien helfen, die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen.

  • Bei Anträgen für den „Notfall-KiZ“ wird das Einkommen der Eltern nicht anhand der vergangenen sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats geprüft. Damit werden kurzfristige Einkommenseinbußen abgefedert.
  • Für bisherige BezieherInnen des Kinderzuschlags, die den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, wird die Leistung für weitere sechs Monate automatisch verlängert. Sie müssen keine neuen Nachweise erbringen.

Beide Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 befristet. Auch der „Notfall-KiZ“ kann digital beantragt werden. Weitere Informationen unter: www.notfall-kiz.de

Was kann ich tun, wenn mir durch die Kinderbetreuung in der Corona-Krise Verdienstausfälle entstehen?

Fragen zur Notbetreuung beantwortet die zentrale Corona-Hotline der Stadt Gelsenkirchen: 0209 169-5000.

Für alle anderen gilt: Nach geltender Rechtslage können ArbeitnehmerInnen zur Betreuung ihrer Kinder für einen kurzen Zeitraum ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können (z.B. Ehepartner, Nachbarschaft). Auf die Betreuung durch Großeltern sollte verzichtet werden, da ältere Menschen erheblich durch das Virus gefährdet sind und deren Gesundheit besonders geschützt werden sollte. Es ist aber auch klar, dass diese rechtliche Möglichkeit nach § 616 BGB auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt ist.

Bundesregierung und Bundestag haben inzwischen beschlossen, dass es eine Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern eingeführt werden soll, wenn ihre Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Sie haben zukünftig einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil die Kita oder die Schule geschlossen werden musste und keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist. Damit mildern wir die Sorgen vor einem Verdienstausfall.

Wie wird kleinen Unternehmen und Selbstständigen geholfen?

Für Selbständige und kleine Unternehmen reicht das Kurzarbeitergeld häufig nichts aus. Sie benötigen zusätzlich Mittel, um die Betriebskosten zu finanzieren. Deshalb haben Bundesregierung und Bundestag eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen:

Was kann ich tun, wenn ich Hilfe beim Einkaufen oder bei Botengängen benötige?

Niemand sollte sich in der Corona-Krise scheuen, um Unterstützung zu bitten. Die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V. organisiert Nachbarschaftshilfe für Menschen, die durch Corona besonders gefährdet sind. Ältere oder chronisch Kranke können sich hier Unterstützung vermitteln lassen: Zum Beispiel für Einkäufe, Apotheken- oder Botengänge.

Personen, die Unterstützung benötigen, können sich unter diesem Link registrieren.

Außerdem erreichen Sie die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V. über folgende Kontaktdaten:

  • Telefonisch (Corona-Callcenter): 0209-179893-0
  • Per E-Mail: ehrenamtsagentur[at]gelsenkirchen.de

Wie kann ich andere in der Corona-Krise unterstützen?

Ehrenamtliche Helfer leisten in der Corona-Krise Außergewöhnliches: Für die Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer sich als ehrenamtlicher Helfer engagieren möchte, kann sich bei der Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V. unter diesem Link registrieren.

Wo finde ich verlässliche Informationen zum Corona-Virus?

Internetseiten

Telefonische Auskunft

Bundesweite Hotlines, die zum Corona-Virus informieren:

Hotline der Stadt Gelsenkirchen: 0209 169-5000

Unter dieser Rufnummer werden lokale, medizinische Fragestellungen rund um das Corona-Virus beantwortet. Die Hotline ist bis auf weiteres montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 12 bis 16 Uhr geschaltet.