Ob Schokolade, Kaffee, Elektronik oder Bekleidung: Viele Güter unseres täglichen Bedarfs setzen lange und komplexe Lieferwege voraus. Richtig gestaltet kann die Einbindung in globale Lieferketten einen Beitrag zu wirtschaftlicher Entwicklung und Aufschwung leisten. Häufig ist in der Praxis aber das Gegenteil der Fall und am Beginn globaler Lieferketten stehen ausbeuterische Arbeitsbedingungen und sogar Kinderarbeit.

Wo das passiert, dürfen wir nicht wegsehen. Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas und drittgrößter Warenimporteur und -exporteur weltweit. Deshalb kommt uns eine besondere Verantwortung zu, Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verhindern.

Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus

Eine repräsentative Befragung im Auftrag der Bundesregierung macht deutlich, dass freiwillige Standards für Unternehmen nicht ausreichen. Gerade einmal siebzehn Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern haben 2020 menschenrechtliche Sorgfaltspflichten angemessen umgesetzt. Das macht deutlich: Nur ein gesetzlicher Rahmen kann Menschenrechtsverletzungen effektiv entgegenwirken.

Als sozialdemokratisches Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages setze ich mich deshalb für ein Lieferkettengesetz ein. Ein solches Gesetz wird menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen entlang der Lieferkette festschreiben. Damit leistet es einen Beitrag zu guter Arbeit und zum Schutz von Menschenrechten weltweit.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion stehen beim Einsatz für ein Lieferkettengesetz Seite an Seite. Wir fordern, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier endlich aufhört zu bremsen und einem Lieferkettengesetz zustimmt, das den Namen verdient.

Ein Lieferkettengesetz, das den Namen verdient

Wie genau sollte ein Lieferkettengesetz aussehen? Aus meiner Sicht muss es Unternehmen zunächst verpflichten, Risiken für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu ermitteln. Denn nur, wer Risiken kennt, kann Verantwortung übernehmen. Außerdem muss ein Gesetz verbindliche Sorgfaltspflichten festschreiben: Unternehmen sollen verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko für Menschenrechtsverletzungen einzudämmen. Das ist machbar und wird die Unternehmen nicht überfordern.

Konsequenterweise gehört in ein Lieferkettengesetz auch eine Haftung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten. Ein Lieferkettengesetz muss seinen Namen schließlich auch verdienen. Ein Gesetz ohne Durchsetzungsmöglichkeiten wäre ein Papiertiger.

Herr Altmaier muss sich bewegen

Bei diesem zentralen Punkt – der Frage der Haftung – steht Wirtschaftsminister Altmaier bisher auf der Bremse. Und das, obwohl bereits der Koalitionsvertrag von 2017 ein Lieferkettengesetz vorsieht.

Als SPD-Bundestagsfraktion erwarten wir, dass Herr Altmaier sich bei der Frage der Haftung bewegt. Dabei ziehen wir an einem Strang mit Arbeitsminister Hubertus Heil, der SPD-Parteispitze und einem breiten Bündnis aus Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Kirchen.

Ich bin überzeugt, dass es uns gelingen kann, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Das ist ein notwendiger Schritt, um globale Handelsbeziehungen nicht nur offen, sondern auch fair zu gestalten. Dafür setze ich mich im Wirtschaftsausschuss für die SPD-Bundestagsfraktion ein.